Die Finanzfrage Wegen Corona kann ich meine Miete nicht mehr zahlen – wie gehe ich vor?
Grundsätzlich gilt: Wer zwei Monate nacheinander keine Miete zahlt, dem darf der Vermieter kündigen – und zwar fristlos. Gerade für viele Studenten eine Horrorvorstellung: Nebenjob weg und bald auch noch auf der Straße?
Zum Glück gibt es in der aktuellen Situation Sonderregelungen.
Seit dem 01. April 2020 ist ein Gesetz in Kraft, welches das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt. Damit sollen Mieter unterstützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage gekommen sind und ihre Miete nicht wie gewohnt zahlen können. Nun gilt: Wer plötzlich weniger oder gar kein Einkommen mehr hat und deshalb seine Miete vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 nicht mehr zahlen kann, dem darf der Vermieter nicht kündigen. Als Mieter hast du anschließend zwei Jahre Zeit, die Mietrückstände nachzuzahlen. Gelingt das nicht, lebt das Kündigungsrecht des Vermieters wieder auf.
Gespräch mit dem Vermieter suchen
Die Studentenwerke empfehlen außerdem, direkt in „die Offensive“ zu gehen, wenn erkennbar wird, dass du Mietzahlungen (oder etwa auch die Beiträge zur Krankenversicherung) nicht mehr leisten kannst. Sprich: Gehe auf deinen Vermieter – beziehungsweise andere Vertragspartner – zu und erkläre ihnen deine Situation. In der Regel lässt sich so deutlich einfacher und unbürokratischer eine passende Lösung für alle finden. Denkbar ist beispielsweise die Zahlung verringerter Beiträge. So musst du nicht befürchten wegen hoher Nachzahlungen erneut in Verzug zu geraten. Gleiches gilt übrigens auch, wenn du ein Zimmer in einem Studentenwohnheim ergattert hast. Die Mietpflicht bleibt nach wie vor bestehen – du kannst aber auch hier Mietrückstände bis 2022 zurückzahlen.
Bafög-Satz kann angepasst werden
Sollten deine Eltern von der Corona-Krise finanziell betroffen sein und deswegen dein WG-Zimmer nicht mehr zahlen können, solltest du schnellstmöglich deinen Bafög-Satz überprüfen. Wenn du bereits BAföG erhältst, aber aktuell das Elterneinkommen (zum Beispiel eben wegen Kurzarbeit) geringer ist, kannst du einen BAföG-Aktualisierungsantrag stellen. Die Höhe deines Anspruchs wird dann gegebenenfalls angepasst. Wenn du aufgrund eines zu hohen Elterneinkommens bisher kein BAföG erhalten hast, deine Eltern aber jetzt weniger verdienen, kannst du jederzeit einen neuen BAföG-Antrag stellen und mit einer Aktualisierung das aktuelle Elterneinkommen zugrunde legen lassen.
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