Die Finanzfrage Wann müssen Lohn und Gehalt auf dem Konto sein?
Die Freude ist groß – mit dem ersten richtigen Job kommt monatlich Geld in die Kasse. Vorbei sind die mageren Studienjahre und vom ersten Gehalt kannst du dir etwas Tolles leisten. Umso größer die Enttäuschung, wenn auf dem Konto Anfang des Monats weiterhin gähnende Leere herrscht. Was ist passiert? Ein Fehler der Bank oder des Arbeitgebers? Zugegeben – zum Glück kommt es sehr selten vor, dass Gehälter wirklich nicht gezahlt werden. Wir erklären trotzdem, was im Fall des Falles zu tun ist.
Auf Wortlaut im Arbeitsvertrag achten
Ein allgemeingültiges Datum, an dem das Gehalt überwiesen werden muss, gibt es nicht, denn üblicherweise wird dies im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt. Generell gilt: Jeder Arbeitnehmer ist vorleistungspflichtig, das heißt du arbeitest und im Folgemonat wirst du dafür bezahlt. In den meisten Fällen wird der 1. oder der 15. als Stichtag gewählt. Entscheidend ist der genaue Wortlaut im Arbeitsvertrag: Wird ein exaktes Datum genannt, so muss das Geld bis dahin auf dem Konto eingetroffen sein. Heißt es hingegen lediglich, dass der Lohn zum Fälligkeitstag ausgezahlt wird, dann trifft das Gehalt in der Praxis erst etwas später ein, weil es eben erst zum Stichtag überwiesen wird.
Das sagt das Gesetz
Ist die Auszahlung des Gehalts nicht vertraglich geregelt ist, tritt §614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Dieser regelt die sogenannte Fälligkeit der Vergütung und verpflichtet Arbeitgeber zu einer Lohnauszahlung nach Ablauf des Zeitabschnitts, nach dem das Gehalt bemessen wird. Heißt, wenn du jeden Monat bezahlt wirst, muss dein Gehalt spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto eingetroffen sein. Die Vergütung von Auszubildenden richtet sich übrigens nach dem Berufsausbildungsgesetz und wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats ausgezahlt.
Arbeitgeber in Verzug?
Trotz allem kommt es manchmal doch vor, dass das Gehalt verspätet auf dem Konto landet. Zuerst solltest du in diesem Fall Rücksprache mit deiner Bank halten. Seit 2012 darf eine Überweisung in Deutschland zwar nur noch einen Banktag dauern (als Banktag gelten alle Werktage zwischen Montag und Freitag), doch in der Realität kommt es manchmal dennoch zu Verzögerungen. Grundsätzlich gilt jedoch: Ein Arbeitgeber kommt bereits dann in Zahlungsverzug, wenn das Gehalt auch nur einen Tag zu spät eintrifft. Hierzu ist keine gesonderte Mahnung nötig. Liegt kein Verschulden der Bank vor, dann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf die Erstattung von hieraus entstehenden Schäden und kann zudem Verzugszinsen geltend machen.
Bevor du entsprechende Schritte einleitest und eventuell sogar Rechtshilfe in Anspruch nimmst, sprich zunächst mit deinem Arbeitgeber. Meist handelt es sich bei den Verzögerungen nur um ein einmaliges Vorkommnis, z. B. wenn Feiertage auf einen Monatswechsel fallen. Eine kurze Nachfrage in der Personalabteilung kann viel Ärger ersparen. Wenn es sich allerdings nicht um ein versehentliches und geringfügiges Missgeschick handelt, sondern ein systematisches Versäumnis vorliegt, dann solltest du durchaus auf deine Rechte bestehen.
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