Happy 2023! Das ändert sich im neuen Jahr finanziell für dich
Der Silvesterkater ist abgeklungen und auch auf deinem Konto macht sich Ernüchterung breit? Damit bist du nicht alleine – viele Student:innen wissen momentan nicht, wie sie ihr Studium finanzieren sollen. Zeit, einen Blick auf deine Finanzen 2023 zu werfen. Denn hier ändert sich so einiges – auch zu deinen Gunsten!
Energiepauschale für Studierende
Bereits im Dezember vom Bundestag beschlossen, doch die Auszahlung der 200 Euro wird erst im Laufe des Jahres passieren. Zusätzlich musst du einen Antrag stellen. Und am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben gewesen sein. Weder Details zur Antragstellung noch die technische Umsetzung sind abschließend geklärt. Kurz: Mit dem Geld solltest du erstmal nicht planen.
Heizkostenzuschuss II
Du hast zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang Bafög bezogen und wohnst nicht mehr bei deinen Eltern? Dann darfst du dich ab Ende Januar auf 345 Euro freuen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, kann sich in einigen Bundesländern aber bis April hinziehen.
Kindergeld
Juhu! Das Kindergeld wurde zum 01. Januar 2023 erhöht – auf 250 Euro pro Kind. Bist du also unter 25 und studierst, profitierst du vom kleinen Plus auf dem Konto. Gleiches gilt natürlich auch, wenn du selbst bereits Nachwuchs hast. Obacht: Arbeitest du mehr als 20 Stunden pro Woche (Minijobber und Werkstudent:innen ausgenommen) kannst du den Anspruch auf Kindergeld verlieren. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich – auf 8.952 Euro pro Kalenderjahr.
Krankenversicherung
Eher unschön: Die Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen werden 2023 angehoben – und zwar im Schnitt auf 1,6 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Dies betrifft allerdings nur Student:innen, die gesetzlich versichert sind, aber schon das 30. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall kostet dich die gesetzliche Krankenversicherung 158,43 Euro. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung.
Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle
Die Unterhaltsfrage ist immer eine schwierige – gerade während des Studiums wird sie für viele aber besonders relevant. Eine Orientierungshilfe bietet die Düsseldorfer Tabelle, die zu jedem Jahreswechsel neu veröffentlicht wird. Wie nicht anders zu erwarten, sind aufgrund der hohen Inflation die Unterhaltssätze deutlich gestiegen – aber auch die Beiträge für den Selbstbehalt der Eltern. Für Studierende (oder auch andere volljährige Kinder in Ausbildung), die nicht bei den Eltern wohnen, gilt nun ein angemessener Gesamtunterhaltsbedarf von 930 Euro im Monat (statt 860 Euro in den Jahren zuvor). Davon sind 410 Euro (statt bisher 375 Euro) für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) angesetzt. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren sind nicht enthalten.
Bürgergeld
Student:innen selbst haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld, das künftig Hartz IV ersetzen wird. Hast du aber Kinder, fällst krankheitsbedingt mindestens drei Monate im Studium aus oder findest nach dem Abschluss nicht gleich einen Job, kannst du entsprechende Leistungen beantragen. Die neuen Regelsätze liegen bei 502 Euro für Alleinstehende und bei 451 Euro für Partner. Hinzu kommt ein Zuschlag für die Miete.
Wohngeld Plus
Vereinfacht gesagt: Das Wohngeld greift, wo der Anspruch auf Bafög aufhört – etwa, wenn du die Fachrichtung wechselst, dein Abschluss grundsätzlich nicht förderfähig ist oder du einfach schon zu alt bist. 2023 soll das Wohngeld deutlich angehoben werden und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Dies könnte ein Plus von bis zu 190 Euro im Monat ausmachen – so zumindest die Ankündigung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Auch sollen künftig deutlich mehr Haushalte als bislang vom Wohngeld profitieren.
Minijob
Nicht mehr ganz so neu, aber trotzdem gut zu wissen: Seit September 2022 hat sich die Grenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Das heißt, dass der Job weitgehend versicherungsfrei ist. Auch die Grenze für Midijobs wurde zum 01. Januar 2023 angehoben: Von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitierst du nun bis zu einer Einkommensgrenze von 2.000 Euro.
Studienfinanzierung: Bafög reicht nicht aus
Wenn Bafög nicht ausreicht
In unserem Youtube-Video informieren wir dich über die wichtigsten Reformen und verraten Alternativen für die Studienfinanzierung.
Die Bafög-Reform im vergangenen Jahr ist ein Tropfen auf dem heißen Stein: Die Erhöhung um 5,75 Prozent auf maximal 934 Euro pro Monat kann die aktuelle Inflationsrate von 10 Prozent nicht ansatzweise abdecken. Viele Student:innen haben weniger Geld als je zuvor. Zwar hat die Bundesregierung weitere Reformen angekündigt – etwa eine Studienstarthilfe oder die Einführung der Kindergrundsicherung – zur konkreten Umsetzung gibt es allerdings keine Neuigkeiten. Es fehlt auch hier an finanziellen Mitteln.
Du weißt nicht, wie du dein Studium finanzieren sollst?
Du hast keinen Anspruch auf Bafög oder es reicht hinten und vorne nicht? Keep calm and suche nach Alternativen. Denn die sind zahlreicher als du denkst. Neben den Klassikern Eltern und Kfw-Studienkredit könnte zum Beispiel ein Stipendium in Frage kommen. Deutschlandweit gibt es mehr als 2.500 verschiedene Stipendiengeber:innen, die nach über 40 Vergabekriterien filtern (etwa Beruf, Geburtsort, Eltern oder Studienfach). Eine entsprechende Suchmaschine findest du auf mystipendium.de.
Nachhaltige Studienfinanzierung mit der Deutschen Bildung
Auch privatwirtschaftliche Anbieter können eine Chance sein. Die Deutsche Bildung Studienfinanzierung funktioniert nach dem Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags: Social Impact Investor:innen geben Geld in den Kreislauf des Deutsche Bildung Studienfonds. Dieser Studienfonds ermöglicht es Nachwuchs-Akademiker:innen wie dir, das Studium zu finanzieren. Mit deiner Rückzahlung unterstützt du die nächste Generation Studierende und gibst ihnen die gleiche Chance Studium, die auch du bekommen hast. In unserer Academy wirst du zusätzlich für deinen beruflichen Erfolg trainiert und gecoacht.
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