Update Heizkostenzuschuss: Wer, wie, wann?

Die Energiepreise steigen immer weiter. Um Geringverdienende und Studierende zu entlasten, hat die Bundesregierung entschieden, den ursprünglich beschlossenen Heizkostenzuschuss zu verdoppeln.

Vom Heizkostenzuschuss profitieren insgesamt 2,1 Millionen Menschen – davon allein etwa 1,6 Millionen Wohngeldempfänger:innen in 710.000 Haushalten. Den Zuschuss sollen außerdem Studierende erhalten, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Bafög bezogen und in dieser Zeit nicht bei ihren Eltern gewohnt haben (Quelle: studis-online.de). Die gute Nachricht: Um die Pauschale zu erhalten, musst du keinen Antrag stellen – sie wird von Amts wegen gewährt. Die schlechte Nachricht: In einigen Bundesländern ist die Auszahlung bereits erfolgt, in anderen nicht. Bis spätestens Oktober solltest du den Zuschuss aber erhalten haben. Eventuell wird es sogar noch einen zweiten, höheren Heizkostenzuschuss geben. Eine Terminierung steht hier aber noch aus.

So viel Geld gibt’s

Studierende und Auszubildende, die Bafög, Aufstiegs-Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, bekommen einmalig 230 Euro. Wohngeldbezieher bekommen 270 Euro. Student:innen, die bei ihren Eltern wohnen, können selbst nicht profitieren. Wenn aber die Eltern Wohngeld beziehen, sind die bei ihnen lebenden Studierenden wahrscheinlich als mit zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit 70 € dabei.

Und alle anderen?

Alle Studierenden (auch die, die keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben) sollen im September eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Renter:innen bekommen 300 Euro. Weitere Bestandteile des „wuchtigen Entlastungspakets“ der Bundesregierung sind ein bundesweites Deutschland-Ticket als Nachfolger für das Neun-Euro-Ticket sowie die Erhöhung des Kindergeldes und der Hartz-IV-Regelsätze. Außerdem soll für einen gewissen Basisverbrauch an Strom künftig ein vergünstigter Preis gelten.

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