FAQ während deines Studiums
Wozu mache ich meinen Semester-Check-in?
Zwei Mal im Jahr lädst du im Kundenportal deine neue Immatrikulationsbescheinigung und deine aktuellen Leistungsnachweise hoch. Das geschieht aus mehreren Gründen: Dein Semester-Check-In gibt dir und uns die Chance, dir rechtzeitig die Optionen vorzustellen, wenn es in deinem Studium nicht so vorangeht wie geplant. Wir können dir außerdem passende Trainings oder Einzel-Coachings anbieten, die dich in deinem Studien-Erfolg unterstützen. Das gehört bei deiner Studienfinanzierung fest dazu.
Deine Studienfinanzierung wird mit der Bildungsinvestition von Anlegern ermöglicht. Wir als Deutsche Bildung sind dafür verantwortlich, uns um deine reibungslose Studienfinanzierung zu kümmern und die Zusatzleistungen der Academy zu organisieren. Unseren Investoren gegenüber stehen wir in der Verantwortung, die investierten Gelder richtig einzusetzen, nämlich für die Finanzierung deines Studiums und deine bestmögliche Vorbereitung auf das Berufsleben. Das können wir nur über ein regelmäßiges Update zu deinem Studienfortschritt überprüfen.
Für deinen Semester-Check-in bekommst du einen Reminder per E-Mail. Das Hochladen der Dokumente geht schnell und einfach, deswegen erledige es am besten sofort, wenn du unsere E-Mail erhalten hast.
Wie gehe ich vor, wenn sich in meinen Studienplänen etwas ändert?
Natürlich läuft nicht immer alles nach Plan. Vielleicht möchtest du die Hochschule noch einmal wechseln oder sogar das Studienfach. Vielleicht kannst du auch schon absehen, dass der Studienabschluss sich um ein oder zwei Semester verzögern wird, was sich auf den vereinbarten Beginn der Rückzahlung auswirken wird.
Die vereinbarte Studienfinanzierung gilt immer genau für das Studienfach und die Hochschule, womit du dich bei uns beworben hast. Wenn sich an deinen Studienplänen etwas ändert, informiere uns dazu bitte telefonisch oder per E-Mail an beratungsteam@deutsche-bildung.de. Schick uns am besten auch gleich die dazugehörigen Nachweise.
Ich brauche jetzt doch weniger Geld. Kann ich die Studienfinanzierung wieder verringern?
Die Studienfinanzierung kann immer zum Ende des Kalenderjahres verringert werden. Minimum ist dabei eine monatliche Auszahlung von 100 Euro. Die Konditionen deiner Rückzahlung werden dann entsprechend angepasst. Den Änderungsantrag für die Verringerung brauchen wir spätestens vier Wochen vor Ende des laufenden Kalenderjahres.
Wie kann ich meine Studienfinanzierung anpassen?
Vielleicht brauchst du einen höheren Betrag im Monat oder willst deine Studienfinanzierung für einen weiteren Studienabschnitt nutzen. In vielen Fällen ist das möglich. Dazu stellst du einen Änderungsantrag hier in deinem Kundenportal. Unser Beratungsteam prüft, was wir möglich machen können und wie sich deine Konditionen dadurch verändern.
Ich will ein Auslandssemester machen. Kann ich die Studienfinanzierung dafür nutzen?
Ja, du kannst mit deiner Studienfinanzierung auch ein Semester ins Ausland gehen. Wichtig ist, dass du weiterhin an deiner bisherigen Hochschule und in dem Studiengang, für den du die Studienfinanzierung beantragt hast, eingeschrieben bleibst.
Mein Studium wird sich verlängern, was heißt das jetzt für mich?
Zunächst einmal solltest du entscheiden, ob du für die verlängerte Studienzeit auch deine Studienfinanzierung erweitern möchtest. Dies ist über einen Änderungsantrag möglich, den du hier in deinem Kundenportal stellen kannst. Damit würde auch die Rückzahlung planmäßig später beginnen.
Wenn wir die Studienfinanzierung nicht mehr aufstocken können, bleibt es beim ursprünglich vereinbarten Rückzahlbeginn. Du kannst aber den Zeitpuffer nutzen, wenn du bis dahin das Studium noch nicht abgeschlossen hast.
Ich bin erkrankt, was den Abschluss meines Studiums voraussichtlich verzögert. Wie gehe ich vor?
Wenn du während deines Studiums länger erkrankst und dein Abschluss sich deswegen verzögert, lade bitte die entsprechenden Nachweise im Kundenportal hoch und setze dich mit uns in Verbindung. Du erreichst uns telefonisch unter +49 (0)69 – 92 03 94 5 – 22 oder per Mail an beratungsteam@deutsche-bildung.de. Wir informieren dich dann über das weitere Vorgehen.
Mein Rückzahlbeginn ist eingetreten, ich studiere aber noch
Wenn dein vereinbarter Rückzahlbeginn eingetreten ist, du aber noch im Studium bist, verschiebt unser Zeitpuffer deinen tatsächlichen Rückzahlbeginn, sofern dein Einkommen unter dem individuell vereinbarten Mindesteinkommen liegt. Der allgemeine Zeitpuffer liegt bei 24 Monaten. Bitte informiere uns darüber, wie lang sich dein Studienabschluss voraussichtlich verzögern wird. Den aktuellen Stand deines Zeitpuffers kannst du beim Beratungsteam erfragen.
Eine andere Möglichkeit ist ein Änderungsvertrag, über den du eine Verlängerung deiner Studienfinanzierung beantragen kannst. Mit den geänderten Konditionen vereinbaren wir auch einen neuen Rückzahlbeginn.
Sobald der vereinbarte Rückzahlbeginn eingetreten ist, machst du auch die jährliche Abrechnung, denn ab diesem Zeitpunkt brauchen wir für unseren Studienfonds den Nachweis über dein vorhandenes bzw. noch nicht vorhandenes Einkommen.
Wichtig zu wissen: Wenn der Rückzahlbeginn eingetreten ist, du noch studierst, aber nebenher bereits mehr als dein vereinbartes Mindesteinkommen verdienst, dann beginnt deine einkommensabhängige Rückzahlung auch schon vor dem Studienabschluss.
Ich studiere noch, verdiene nebenher aber mehr als mein vereinbartes Mindesteinkommen
Wenn du neben dem Studium mehr als dein individuell vereinbartes Mindesteinkommen verdienst, wird das in dem Moment relevant, wenn der vertraglich vereinbarte Rückzahlbeginn eingetreten ist. Vorher kannst du so viel neben dem Studium verdienen, wie du möchtest. Ab dem Datum des vereinbarten Rückzahlbeginns musst du den vereinbarten Anteil deines Einkommens an den Studienfonds zurückzahlen, auch wenn dein Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Ich habe meinen Studienabschluss geschafft, wie geht es jetzt weiter?
Erst einmal: Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Schreib uns dazu eine kurze Info per E-Mail an beratungsteam@deutsche-bildung.de und lade dein Abschlusszeugnis im Service-Portal hoch, sobald es dir vorliegt.
Wenn du bereits arbeitest, lade bitte auch deinen Arbeitsvertrag oder den aktuellen Gehaltsnachweis im Service-Portal hoch. Die Rückzahlung beginnt ab dem vertraglich vereinbarten Rückzahlbeginn, sofern dein Einkommen über dem individuell festgelegten Mindesteinkommen liegt. Auf Basis deines Gehaltsnachweises berechnen wir deine vorläufige monatliche Rückzahlung.
Wenn du noch keinen Job hast, erlaubt der Zeitpuffer dir genügend Zeit für die Jobsuche. Sobald du einen Job gefunden hast, lade bitte deinen Arbeitsvertrag oder den aktuellen Gehaltsnachweis im Service-Portal hoch.
Bei einem weiterführenden Studium, einem Volontariat oder Referendariat bekommst du über den allgemeinen Zeitpuffer hinaus einen zusätzlichen Zeitpuffer für die Zeit dieses Ausbildungsabschnitts.
Unsere Academy trainiert dich auch rund um das Thema Bewerbung und Berufseinstieg. Zur beruflichen Orientierung und bei auftretenden Hürden in der Bewerbungsphase oder beim Berufseinstieg bieten wir sogar Einzel-Coachings an. Wir freuen uns auf deine Anfrage dazu!
FAQ während deiner Rückzahlung
Warum braucht ihr meine jährliche Abrechnung, wenn ich doch noch gar nicht arbeite?
Die jährliche Abrechnung brauchen wir ab dem vertraglich vereinbarten Rückzahlbeginn. Wir sind in der Verantwortung, uns um deine Studienfinanzierung und die Leistungen der Academy zu kümmern. Wir sind aber auch verantwortlich gegenüber unseren Investor/innen, die das Geld für die Studienfinanzierung zur Verfügung gestellt haben. Auch wenn du ab dem vereinbarten Rückzahlbeginn noch kein Einkommen hast, müssen wir dies für den Studienfonds zumindest nachweisen. Das ändert nichts daran, dass trotzdem dein Zeitpuffer greift. Sobald du mehr als 1.500 Euro verdienst, leiten wir die einkommensabhängigen Zahlungen in die Wege.
Wichtig zu wissen: Über die Academy bekommst du Unterstützung bei der Jobsuche, Bewerbung und beruflicher Orientierung. Das ist Teil deines Angebots im Rahmen deiner Studienfinanzierung. Komm auf uns zu, wir freuen uns auf deine Anfrage.
Wie kann ich einen Zeitpuffer beantragen?
Der Zeitpuffer greift in ganz bestimmten Fällen. Ein allgemeiner Zeitpuffer ist dafür vorgesehen, wenn dein Einkommen ab dem vereinbarten Rückzahlbeginn zunächst oder später vorübergehend unter dem festgelegten Mindestbruttoeinkommen liegt, zum Beispiel, weil du noch studierst, auf Jobsuche bist oder dein Gehalt unter dieser Grenze liegt. 24 Monate hast du insgesamt für diese Fälle, das heißt, die Zahlungen verschieben sich oder werden ausgesetzt.
Weitere Zeitpuffer gibt es bei einem anschließenden Studium oder zum Beruf gehörenden Ausbildungsabschnitten wie Referendariaten oder Volontariaten. Auch in der Elternzeit, bei Krankheit oder Erwerbsminderung gewähren wir Zeitpuffer. Über dein Kundenportal weist du diese Situationen mit entsprechenden Belegen nach und wirst von uns über dein verbleibendes Zeitpuffer-Kontingent informiert.
Wie wird meine Rückzahlung geregelt, wenn ich in Kurzarbeit bin?
Wenn du in Kurzarbeit arbeitest, wird die Rückzahlung für die Zeit der Kurzarbeit durch den allgemeinen Zeitpuffer aufgeschoben. Diesen Aufschub bieten wir dir auch an, wenn dein Kurzarbeitergeld das Mindestbruttoeinkommen in Höhe von 1.500 Euro überschreitet.
Wenn die Kurzarbeit vorbei ist, setzt deine monatliche Rückzahlung gemessen an deinem regulären Einkommen wieder ein. Die ausgesetzten Rückzahlmonate werden einfach hinten angehängt.
Bitte informiere uns gleich, wenn du in Kurzarbeit bist, damit wir die Zahlungen aussetzen können.
Bitte informiere uns auch, wenn deine Kurzarbeit endet. Dann leiten wir wieder die reguläre Rückzahlung in die Wege.
Melde dich gerne über das Kontaktformular bei uns.
Kann ich meine monatliche Rückzahlung weiterlaufen lassen, auch wenn ich in Kurzarbeit bin?
Alternativ zum Aufschub der Zahlungen ist es möglich, deine monatlichen Zahlungen auf Basis deines regulären Vollzeiteinkommens fortzusetzen. Da das Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung ist, zählt es nicht als Bemessungsgrundlage der anteiligen Rückzahlung.
Bitte melde dich telefonisch oder per E-Mail beim Zahlungsmanagement, um diese Option während der Kurzarbeit zu besprechen über zahlungen@deutsche-bildung.de oder +49 (0)69 – 92 03 94 5 – 35.
Kann ich vorzeitig zurückzahlen und wie funktioniert das?
Ab dem vereinbarten Zahlungsbeginn kannst du ein Angebot für eine „vorzeitige Zahlung“ einholen. Die vorzeitige Zahlung hat den Vorteil, dass die Zahlung in diesem Fall schnell erledigt ist. Statt des monatlichen Anteils vom Bruttoeinkommen, der über die fest vereinbarte Anzahl von Monaten gezahlt wird, zahlst du bei der vorzeitigen Zahlung einen einmaligen Betrag. Dieser vorzeitige Betrag wird auf Basis deiner angenommenen Gehaltsentwicklung berechnet.
Vorteil, monatlich den Anteil vom Einkommen zu zahlen: Anders als bei der vorzeitigen Zahlung bemisst sich die reguläre Zahlung an der tatsächlichen Entwicklung deines Einkommens und nicht an einer angenommenen Entwicklung. Für den Fall, dass dein Einkommen geringer als erwartet ansteigt oder es aus verschiedenen Gründen zu Unterbrechungen im Berufsleben kommt, ist die einkommensabhängige Zahlung pro Monat klar von Vorteil. Das zeichnet unser Modell der Studienfinanzierung besonders aus.
Ich beende das Studium früher als gedacht. Was bedeutet das für meine Rückzahlung?
Wenn du dein Studium schneller als gedacht beendest, kannst du die Studienfinanzierung mit einer Frist von vier Wochen zum gewünschten Ende der Auszahlungen auf Antrag stoppen. Die Konditionen der Rückzahlung passen wir entsprechend der geringeren Gesamtsumme, die du dann von uns erhalten hast, an. Auf Wunsch kannst du auf Antrag dann auch früher mit der vereinbarten Rückzahlung starten.
Wichtig: Lade dein Abschlusszeugnis im Kundenportal hoch.
Wie ist meine Rückzahlung geregelt, wenn ich noch einen Master mache oder promoviere?
Wenn du nach dem finanzierten Studium weiterführend promovierst oder einen Master machst, wird deine Rückzahlung für die Dauer der Regelstudienzeit plus maximal einem weiteren Semester verschoben. Wenn du deinen Master oder deine Promotion innerhalb der Regelstudienzeit für diesen Studiengang nicht abschließt, greift anschließend das allgemeine Zeitpuffer-Kontingent von 24 Monaten.
Ich mache nach dem Studium noch ein Referendariat / Volontariat / praktisches Jahr als Teil der ärztlichen Ausbildung / ein Traineeprogramm. Muss ich schon zurückzahlen?
Nein. Ausbildungsabschnitte, die für deinen angestrebten Beruf erforderlich sind, werden durch einen zusätzlichen Zeitpuffer geschützt. Der vereinbarte Rückzahlbeginn verschiebt sich um die Zeit dieses Ausbildungsabschnitts in die Zukunft. Du musst in dieser Zeit nicht zurückzahlen. Dein allgemeines Zeitpuffer-Kontingent von 24 Monaten bleibt für Fälle wie Jobsuche, Arbeitslosigkeit etc. bestehen.
Ich bin wieder auf Jobsuche, was heißt das für meine Rückzahlung?
Wenn du mit der Rückzahlung schon begonnen hast, dann aber erneut auf Jobsuche bist und damit unter 1.500 Euro brutto im Monat hast, greift dein Zeitpuffer-Kontingent von 24 Monaten. Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, wie hoch dein Kontingent noch ist.
Wenn du bei der Jobsuche oder Umorientierung Input und Hilfe gebrauchen kannst, wende dich an unser Academy-Team. Wir beraten dich gerne.
Was sind meine Möglichkeiten in der Rückzahlung, wenn ich Teilzeit arbeite?
Die einkommensabhängige Zahlung kalkulieren wir unter der Annahme eines zukünftigen Vollzeitjobs. Für eine Teilzeitbeschäftigung hast du zwei Möglichkeiten.
Anteilig vom Teilzeit-Einkommen, dafür aber länger: Zum einen kannst du, wenn du in Teilzeit arbeitest, die Zahlung nach einem festgelegten Schlüssel nach hinten verlängern. Der fest vereinbarte Einkommensanteil bezieht sich dabei auf das Teilzeiteinkommen. Vorteil: Deine monatliche Belastung ist bei dieser Regelung geringer.
Hochrechnung auf Vollzeitgehalt bei gleichbleibende Zahldauer: Alternativ wird dein Teilzeitgehalt auf ein Vollzeitgehalt hochgerechnet, der zu zahlende Einkommensanteil bleibt dabei derselbe. Vorteil bei dieser Variante ist, dass du die Zahlung im vereinbarten Zeitraum abschließen kannst.
Ich bin arbeitslos. Was heißt das für meine Rückzahlung?
Wenn du ab dem vereinbarten Rückzahlungsbeginn dauernd (also ohne Unterbrechung) arbeitslos bist, verschiebt sich die tatsächliche Rückzahlung so lange, bis du einen Job gefunden hast und mehr als 1.500 Euro brutto verdienst, maximal jedoch um weitere 24 Monate. Wenn du mal ein Einkommen hast und mal nicht, nutzt du für die Phasen der Jobsuche jeweils das allgemeine Zeitpuffer-Kontingent von 24 Monaten. Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, wie hoch dein Zeitpuffer-Kontingent noch ist.
Ich bin in Mutterschutz. Was heißt das für meine Rückzahlung?
Die Rückzahlung wird um die jeweilige Dauer des Mutterschutzes ausgesetzt, maximal jedoch drei Monate. Anschließend greift wieder das allgemeine Zeitpuffer-Kontingent von insgesamt 24 Monaten. Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, wie viele Monate Zeitpuffer du noch übrig hast.
Ich nehme Elternzeit. Wie wird jetzt die Rückzahlung geregelt?
Für die Elternzeit bekommst du einen zusätzlichen Zeitpuffer. Deine Zahlungen werden ausgesetzt, aber maximal neun Monate pro Kind. Wenn du länger in Elternzeit bist, kannst du danach auf dein allgemeines Zeitpuffer-Kontingent von maximal 24 Monaten zurückgreifen. Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, wie hoch dieses Kontingent bei dir noch ist.
Bitte teile uns den Beginn deiner Elternzeit so schnell wie möglich mit, damit wir alles in die Wege leiten können.
Ich bin erkrankt und kann momentan nicht arbeiten. Was heißt das für meine Rückzahlung?
Wenn du erkrankt bist, bekommst du ja zunächst eine gesetzliche Entgeltfortzahlung, von der du weiterhin den vereinbarten Einkommensanteil an den Studienfonds zurückzahlst. Wenn diese Entgeltfortzahlung endet und du weiterhin nicht zurück in deinen Job kannst, greift der allgemeine Zeitpuffer von insgesamt 24 möglichen Monaten. Kontaktiere uns, wenn du unsicher bist, wie hoch dein Zeitpuffer-Kontingent noch ist.
Kann ich während der Rückzahlung noch die Academy nutzen?
Auf jeden Fall! Die Academy kannst du bis zum Ende deiner Rückzahlung nutzen, denn wir haben zahlreiche Angebote für Young Professionals im Programm, darunter zum Beispiel Workshops zu (agilem) Projektmanagement, Führung oder auch Einzel-Coachings zu beruflichen Hürden und Fragestellungen. Infos dazu bekommst du wann immer du willst in deinem Kundenportal, außerdem regelmäßig über unseren Kundennewsletter und die LinkedIn-Gruppe der Deutschen Bildung. Wir wollen, dass du so erfolgreich wie möglich deinen Weg gehen kannst.
FAQ zur Academy
Wo sehe ich, welche Webinare, Workshops und Events in nächster Zeit angeboten werden?
Die Academy bietet dir viele spannende Veranstaltungen. Damit du immer auf dem Laufenden bist, findest du im Kundenportal unter dem Reiter Meine Termine eine Übersicht mit allen aktuellen Terminen. Dort kannst du dich auch direkt für die Veranstaltungen anmelden.
Ist die Teilnahme an den Academy-Angeboten (Webinaren, Workshops etc.) verpflichtend?
Die Deutsche Bildung Academy ist Teil deiner Studienfinanzierung. Die Teilnahme an den Angeboten ist nicht verpflichtend, lohnt sich aber! Die Academy veranstaltet nicht nur spannende Webinare und Workshops mit Expert/innen, wir bieten dir außerdem eine individuelle Bewerbungsberatung für deinen erfolgreichen Jobeinstieg.
Auch außerhalb der Jobsuche sind wir für dich da: Wenn du Probleme im Studium oder im Arbeitsalltag hast, beraten wir dich gerne. Bei größeren Hindernissen kannst du außerdem ein professionelles Coaching in Anspruch nehmen.
Einen Überblick über die Angebote der Academy findest du im Kundenportal unter dem Reiter Academy. Alle aktuellen Veranstaltungen siehst du unter Meine Termine. Wir freuen uns auf dich!
Ich habe ein Webinar verpasst. Gibt es eine Aufzeichnung?
Wenn du ein Webinar verpasst hast, kannst du dir in unserer Mediathek die Aufzeichnung und die Vortragsfolien angucken. Dort findest du außerdem viele weitere spannende Videos zu unterschiedlichen Themenbereichen.
Ist die Teilnahme an den Workshops kostenlos?
Die Angebote der Deutsche Bildung Academy sind Teil deiner Studienfinanzierung, weshalb bei der Teilnahme an unseren Workshops keine Teilnahmegebühren für dich anfallen. Im Anschluss an den Workshop bekommst du zudem ein Teilnahme-Zertifikat.
Wie kann ich einen Termin für ein Coaching vereinbaren?
Wenn du Interesse an einem Coaching hast, kannst du im Kundenportal einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Hier klären wir das Thema deines Coachings, bevor wir dich mit dem/der passenden Coach vernetzen. Das Kontaktformular findest du auf der Unterseite Coaching. Die Kosten für bis zu drei Coaching-Sitzungen übernehmen wir.
Ich bin auf Jobsuche. Könnt ihr mich beraten?
In Sachen Bewerbung sind wir Expert/innen. Wenn du gerade auf Jobsuche bist, bieten wir dir eine individuelle Bewerbungsberatung an. Zur Erstellung deiner Unterlagen kannst du zunächst unsere hilfreichen Lernmaterialen nutzen. Diese findest du im Kundenportal unter Bewerbungsberatung.
Im zweiten Schritt kannst du uns über das Kontaktformular deine Bewerbungsunterlagen sowie die dazugehörige Stellenanzeige schicken. Innerhalb von drei Werktagen überprüfen wir dein Anschreiben und deinen Lebenslauf auf Flüchtigkeitsfehler und geben dir konkrete Verbesserungstipps.
Du hast Fragen zum Vorstellungsgespräch, zu deinem Arbeitsvertrag oder zur Gehaltsverhandlung? Wir unterstützen dich in jeder Phase deines Bewerbungsprozesses. Hilfreiche Tipps zu diesen Themen findest du ebenfalls auf der Unterseite Bewerbungsberatung. Sind Fragen offen geblieben? Dann nimm gerne über das Formular Kontakt zu uns auf.
Ich habe Probleme im Studium / bei der Arbeit. An wen kann ich mich wenden?
Egal ob Prüfungsangst, zu viel Stress oder Unsicherheit, ob das was du machst, das richtige für dich ist: Bei Schwierigkeiten im Studium oder Job ist das Academy-Team für dich erreichbar. Kontaktiere uns per Mail an academy@deutsche-bildung.de oder telefonisch unter +49 (0)69 92 03 945 34. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Wie kann ich mich mit anderen Studierenden und Young Professionals vernetzen?
Mittlerweile gehören über 4.600 Studierende und Young Professionals zu unserer Community. Du willst dich vernetzen? Dann werde Mitglied in unserer LinkedIn-Gruppe. Nutze diesen digitalen Raum, um Kontakte zu knüpfen und dich über aktuelle Projekte auszutauschen. Wir freuen uns, wenn du Teil unseres Netzwerks wirst und die Gruppe mit Leben füllst.
Du hast nicht die Antwort gefunden, die du suchst?
Kein Problem! Kontaktiere uns einfach über unser Kontaktformular.